Arbeit

Die Schweiz ist eine der stärksten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaften der Welt. Sie ist ein international anerkannter Standort für Lehre, Forschung und Innovation sowie für Unternehmen aus dem Dienstleistungs- und Industriebereich. Die zahlreichen Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die auf Nischenstrategien setzen, belohnen die Schweiz regelmässig mit Höchstnoten für Innovationskraft und tragen zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts bei. Die stabilen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse sind weitere Faktoren, welche die Anziehungskraft des Schweizer Arbeitsmarktes prägen.

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System:

  • Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten haben dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
  • Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.

Auf dieser Seite finden Sie die Modalitäten für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz für EU/EFTA-Staatsangehörige.

Sie erfahren zudem, wie das Zulassungsverfahren für erwerbstätigte Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige ausgestaltet ist, oder wie Sie als junge Berufsperson (Stagiaire) wertvolle Erfahrungen im erlernten Beruf in der Schweiz sammeln können.

Haben Sie in der Schweiz Asyl beantragt, sind Sie als Flüchtling anerkannt oder verfügen Sie über die Vorläufige Aufnahme, so finden Sie auf dieser Seite Informationen zum Arbeitsmarktzugang und zur Integration ins Erwerbsleben.

Letzte Änderung 20.09.2022

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