Junge Berufsleute

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Abkommen über den Austausch von jungen Berufsleuten (sogenannte Stagiaires-Abkommen) abgeschlossen. Diese ermöglichen es jungen Personen mit abgeschlossener Ausbildung (mindestens Bachelor oder abgeschlossene zweijährige Berufslehre), die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz erweitern möchten, eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate zu erhalten. Zugelassen sind Staatsangehörige folgender Länder:

Argentinien, Australien, Chile, Indonesien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA

Die Aufenthalte dienen der Weiterbildung und können nur im erlernten Beruf resp. Studiengebiet erfolgen. Teilzeitarbeit oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht zulässig. Die jungen Berufsleute müssen einen orts- und branchenüblichen Lohn erhalten (siehe Erläuterungen im Kasten).

Falls Sie einen Aufenthalt als Young Professional in der Schweiz absolvieren wollen, müssen Sie sich selbst um eine Stelle bemühen. Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland einzureichen.

Informationen über das Bewilligungsverfahren sowie die genauen Zulassungsvoraussetzungen, das offizielle Gesuchsformular, einen Standard-Arbeitsvertrag sowie Informationen zu den Rechten am Arbeitsplatz finden Sie untenstehend.

Letzte Änderung 21.01.2025

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