Nicht-EU/EFTA-Angehörige

Stammen Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat und möchten in der Schweiz erwerbstätig werden, so können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie gut qualifiziert sind. Als gut qualifiziert gelten Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte – in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung.

Bei einem mehrjährigen Aufenthalt werden zudem auch Integrationskriterien berücksichtigt: Die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter sollen eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen.

Ihr zukünftiger Arbeitgeber hat nachzuweisen, dass auf dem inländischen Arbeitsmarkt (inländisches Potential) und auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine für die zu besetzende Stelle geeigneten Personen zur Verfügung stehen. Der Lohn, die Sozialversicherungsbeiträge und die Arbeitsbedingungen müssen dabei den orts-, berufs- und branchenüblichen Verhältnissen in der Schweiz entsprechen.

Unter den entsprechenden Rubriken finden Sie ausführliche Informationen zu den Arbeitsmarkzulassungskriterien, zum (Bewilligungs-)Verfahren und den zuständigen Behörden sowie zu ausgewählten nationalen und internationalen Themen rund um die Arbeitsmarktzulassung.

Rechtsgrundlagen

Nationale rechtliche Grundlagen und Weisungen

Strafbestimmungen und Sanktionen (Auszug aus verschiedenen Rechtsquellen)

Strafbestimmungen

Sanktionen

Internationale Rechtsquellen

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 25.07.2023

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