Der Bundesrat will, dass die Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen rascher und nachhaltiger gelingt. Mit dem Pilotprogramm «Integrationsvorlehre» werden seit August 2018 Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gezielt und praxisorientiert auf eine Berufslehre vorbereitet.
Seit Sommer 2021 steht das Pilotprogramm auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausserhalb des Asylbereichs offen (sogenannte INVOL+). Im Fokus stehen Personen mit Ausbildungsbedarf aus EU/EFTA- sowie Drittstaaten.
Update: Personen mit Schutzstatus S haben ebenfalls Zugang zur INVOL (es gelten die bisherigen Teilnahmevoraussetzungen). Hinweis: Während bei den VA/FL der INVOL eine Meldung der Erwerbstätigkeit ausreicht, benötigen Personen mit Schutzstatus S eine Arbeitsbewilligung. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die Kantone (zuständige Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde) und das Gesuch ist grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu stellen. |
Dokumente
Grundlagendokumente Verstetigung INVOL (ab 2024)
Grundlagendokumente INVOL+ (laufende Umsetzung)
Factsheets zur INVOL
Medienmitteilungen
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Integrationsvorlehre: Hohe Zufriedenheit bei leicht rückläufigen Teilnehmendenzahlen
Medienmitteilung vom 2. Februar 2023
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Pilotprogramm Integrationsvorlehre: Guter dritter Durchgang – trotz Corona-Pandemie
Medienmitteilung vom 14. Februar 2022
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Integrationsvorlehre geht in die Verlängerung
Medienmitteilung vom 3. Mai 2021
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Integrationsvorlehren starten erfolgreich
Medienmitteilung vom 12. November 2019
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Bundesrat verstärkt die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials
Medienmitteilung vom 15. Mai 2019
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Integrationsvorlehre für Flüchtlinge ab diesem Sommer in 18 Kantonen
Medienmitteilung vom 17. Mai 2018
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Bundesrat lanciert Pilotprogramm zur Flüchtlingslehre
Medienmitteilung vom 18. Dezember 2015
- Bericht des Bundesrates (PDF, 476 kB, 13.07.2020)
Letzte Änderung 25.07.2023